Wohn Riester
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Wohn Riester - Hausfinanzierung mit Steuervorteil

Wohn RiesterSeit der Abschaffung der Eigenheimzulage ist die Wohn-Riester-Förderung die wichtigste staatliche Unterstützung beim Weg in die eigenen vier Wände. Sie steht allen offen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im günstigsten Fall sind bis zu 50.000 Euro Unterstützung vom Fiskus möglich.

Die Wohn-Riester-Förderung behandelt Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien genauso wie Einzahlungen in staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge. Vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens können so jährlich von der Steuer abgesetzt werden – bis zu maximal 2.100 Euro pro Person. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können 4.200 Euro jährlich geltend machen.

Analog zur klassischen Riester-Förderung wird die Steuerersparnis durch Zulagen aufgestockt bzw. ersetzt, wenn die Höhe der vom Gesetzgeber festgelegten Zulagen nicht erreicht wird. Jeder Sparer hat Anspruch auf 154 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden darüber hinaus 185 Euro bzw. 300 Euro (bei Kinder die ach 2007 geboren wurden) gezahlt. Erreicht die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen-Ansprüche nicht, zahlt der Fiskus entsprechend nach. Die entsprechende Prüfung wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen.

Nachgelagerte Besteuerung: Im Ruhestand klingelt das Finanzamt

Die Riester-Förderung sieht eine nachgelagerte Besteuerung vor. Die Eigenheimrente macht hier keine Ausnahme. Konkret bedeutet das, dass im Rentenalter Steuern auf eine fiktive Rentenzahlung gezahlt werden müssen, die mit einem klassischen Sparprodukt erreicht worden wäre.

Das Gesetz sieht vor, dass die zur Tilgung aus einem Wohn-Riester-Vertrag entnommenen Beiträge auf einem so bezeichneten Wohnförderkonto verbucht werden. Der auf diesem Konto fiktiv verbuchte Betrag wird mit 2,0 Prozent im Jahr verzinst. Beim Eintritt in den Ruhestand, wenn ein gewöhnlicher Sparvertrag in die Auszahlungsphase übergehen würde, dient das hypothetische Vertragsguthaben als Bemessungsgrundlage für eine steuerrechtlich angenommene Rentenzahlung. Diese wird in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Das das Einkommen und damit auch der persönliche Steuersatz im Alter meist geringer sind als während des Erwerbslebens, ist die nachgelagerte Besteuerung kein Nachteil. Die Steuer erfasst auch keine Wertsteigerungen der Immobilie. Die Steuerschuld kann auf Wunsch um 30 Prozent gemindert werden, indem eine einmalige Zahlung ans Finanzamt direkt bei Rentenbeginn anstelle der monatlichen Besteuerung gewählt wird.

Die Eigenheimrente ist die einzige Möglichkeit, mit einer selbstgenutzten Immobilie steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Der Wohn-Riester sollte zwar nicht dazu verleiten, eine Hausfinanzierung mit zu wenig Eigenkapital oder anderen Schwachpunkten nur aufgrund der staatlichen Förderung zu wagen. Ein gutes Konzept kann von dem Modell allerdings nur profitieren.