Ein Disagio ist ein Abschlag auf den Nominalbetrag eines Kredites. Ist ein Darlehen über 1.000.000 Euro mit einem Disagio von 5 Prozent ausgestattet, werden 950.000 Euro ausbezahlt. Der Nominalzins des Kredits bezieht sich aber dennoch auf den Nominalbetrag. Deshalb weicht der Effektivzins von Krediten mit Disagio deutlich vom Nominalzins ab. Der Abschlag wird häufig bei Immobilienfinanzierungen eingesetzt, weil das Disagio dann im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die finanzierte Immobilie nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer dient und das Disagio betragsmäßig angemessen ist. Im Jahr der Anschaffung kann dann die Steuerlast deutlich reduziert werden.