Die wichtigste staatliche Förderung ist die Wohn-Riester-Förderung, die alle Arbeitnehmer nutzen können. Steuerliche Vorteile können mit der Ratenzahlung für selbstgenutzte Immobilien kombiniert werden, so dass der Kapitaldienst bis zu einer Höhe von max. 4.200 Euro pro Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) steuerlich absetzbar ist.