Bankgeheimnis
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Bankgeheimnis

Unter dem Begriff Bankgeheimnis werden Verschwiegenheitspflichten von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Kundenbeziehungen gegenüber Dritten verstanden. Das Bankgeheimnis in Deutschland schreibt vor, dass Banken dritten Personen grundsätzlich keine Informationen aus Kundenbeziehungen bereitstellen dürfen. Verstöße gegen das Bankgeheimnis sind strafbar.

In den letzten Jahren wurde das Bankgeheimnis vom Gesetzgeber verändert. Insbesondere Auskünfte von Banken gegenüber Behörden sind heute sehr viel häufiger. So können Finanz- und Sozialämter Konten von Bürgern sichten, wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder das unrechtmäßige Erschleichen von Leistungen besteht. Auch in anderen Ländern wurde das Bankgeheimnis dahingehend verändert, dass Banken deutschen Behörden auf Anfrage Auskunft über Konten und Kontobewegungen erteilen müssen.