Im Fall eines Studienabbruchs endet in jedem Fall die Auszahlungsphase des Kredits. Bei Förderkrediten von privaten Einrichtungen kann je nach Vertrag die sofortige Rückzahlung verlangt werden.
Bei staatlichen Krediten und Studienkrediten von Banken geht der Kredit nach dem Abbruch des Studiums in die Karenz- bzw. Tilgungsphase über.