Sobald der Verlust der Kreditkarte bemerkt wird muss eine Sperrung erfolgen. Nach der Sperrung haften Karteninhaber nicht für etwaige Schäden. Die Haftung für vor der Sperrung entstandene Schäden ist, mit Ausnahme der groben Fahrlässigkeit, meistens auf etwa 150 Euro begrenzt.
Die Sperrung der EC-Karte/Kreditkarte muss telefonisch vorgenommen werden. Dies kann bei der kontoführenden Bank ebenso erfolgen wie über die zentrale Sperr-Annahme unter der Nummer 116 116.