Restschuldversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die laufenden Kreditraten bzw. zahlen das Darlehen ganz zurück. Zu den versicherten Fällen zählen z.B. Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod und unverschuldete Arbeitslosigkeit.
Kreditnehmer schützen sich so vor dem Verlust ihrer Bonität, wenn etwa unvorhergesehenes passiert. Für den Versicherungsschutz müssen zusätzliche Prämien entrichtet werden, die in den meisten Fällen dem Kreditbetrag zugeschlagen und mitfinanziert werden. Eine Pflicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung gibt es nicht, die Versicherung ist vollständig freiwillig.