Als Negativmerkmal werden bestimmte Ereignisse in der Zahlungshistorie eines Verbrauchers bezeichnet, die im Datenbestand der Schufa gespeichert sind und den Abschluss vieler Verträge deutlich erschweren oder sogar unmöglich machen. Ein Negativmerkmal kann so einen geplatzten Ratenkredit dokumentieren, den der Kreditnehmer trotz ausreichender Mahnungen nicht bedient hat.
Auch ein negativer Kontosaldo auf einem gekündigten Konto ist ein Negativmerkmal. Weitere Merkmale sind die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und das Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses. Negativmerkmale werden nach ihrer Erledigung für drei volle Kalenderjahre bei der Schufa gespeichert und dann automatisch gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist bei berechtigten Negativeintragungen nicht möglich.