Ein Lieferantenkredit wird von einem Lieferanten an dessen Kunden gewährt. Der Kredit versteht sich als verlängertes Zahlungsziel, z.B. 30 Tage nach Lieferung für die gelieferte Ware.
Die Finanzierung der Waren erfolgt durch den Lieferanten und die Rückzahlung durch den Verkaufserlös. Der Lieferant verlangt üblicherweise eine Entschädigung für den Kredit: Diese kann in Form eines Aufschlags auf den regulären Rechnungsbetrag gezahlt werden.
Lieferantenkredite werden in größerem Umfang nur dann gewährt, wenn der Lieferant und sein Kunden entweder großes Vertrauen zueinander haben oder der Lieferant sich durch Auskunfteien von der Kreditwürdigkeit des Kunden überzeugen konnte. Ein Lieferantenkredit kann auch auf Abruf gewährt werden: Dazu wird auf der Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel ein Skonto vermerkt: Nimmt der Kunden den Kredit nicht in Anspruch und zahlt er die Rechnung binnen 5 Tagen, kann ein kleiner Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.