Ein Bürge ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber einer Bank für die Verbindlichkeiten einer anderen Person haftet, wenn diese nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Banken verlangen für die Zustimmung zu einem Kredit regelmäßig dann einen Bürgen, wenn ihnen die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers nicht ausreichend erscheint.
Der Bürge kann das Darlehen durch seine Zusage dann möglich machen. Voraussetzung ist, dass der Bürge selbst über eine gute Bonität verfügt. Kredite, die nur in Verbindung mit der Zusage eines Bürgen vergeben werden, kosten oft eine zusätzliche Bürgschaftsgebühr. Die reguläre Rückzahlung erfolgt trotz der Bürgschaftszusage durch den Kreditnehmer. Erst wenn dieser in anhaltenden Zahlungsverzug gerät, wendet sich die Bank an den Bürgen.