Kredite können von der Bank oder vom Kreditnehmer gekündigt werden, wenn entweder der Darlehensvertrag oder gesetzliche Regelungen diese Möglichkeit vorsehen.
Eine Kündigung durch die Bank ist immer dann möglich, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und in anhaltenden Zahlungsverzug gerät. Dann handelt es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund. Kreditnehmer können Verbraucherkredite ebenfalls kündigen – oft fällt dann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn kostenfreie Sondertilgungen nicht explizit im Darlehensvertrag vereinbart worden sind. Bei Hypothekenkrediten mit Zinsfestschreibung ist die Kündigung erstmals nach zehn Jahren möglich, wenn im Vertag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Gekündigte Darlehen sind sofort fällig und müssen vom Kreditnehmer umgehend beglichen werden.