Kredit für Auszubildende
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Kredit für Auszubildende

Kredit für AuszubildendeAusgerechnet in jungen Jahren, in denen die Konsumwünsche am größten sind, mangelt es an Geld. Mit – im besten Fall – gut 1.000 Euro Bruttovergütung im Monat kommen viele Auszubildende kaum über die Runden. Der Griff zu einem Kredit liegt deshalb nahe – und funktioniert nur selten.
Banken vergeben Kredite grundsätzlich nur, wenn das Einkommen des Kreditnehmers für die Tilgung ausreicht. Da Azubis meist nur wenig verdienen, kommen Ratenkredite in größerem Umfang nicht in Betracht. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die auch Auszubildenden die Finanzierung von Konsumanschaffungen ermöglichen.

Bürgschaft

Wer bei einer Bank vorstellig wird und um einen Ratenkredit bittet, wird in der Regel ohne Darlehen nach Hause geschickt. Banken beurteilen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden danach, ob das regelmäßige Einkommen nach Abzug der Fixkosten und der anzunehmenden Lebenshaltungskosten ausreicht, um die fälligen Raten pünktlich und ordnungsgemäß zu bedienen.
Die Einkommensuntergrenze für Kredite liegt deshalb bei rund 1200 Euro netto im Monat, die fast kein Azubi verdient. Es gibt allerdings andere Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten. Eine davon ist die Einschaltung eines Bürgen, der sich gegenüber der Bank verpflichtet, die fälligen Raten zu zahlen, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Der Bürge – es kann sich dabei um einen Elternteil oder einen Bekannten oder Verwandten handeln – muss selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügen und auch alle anderen Bedingungen der Bank für die Kreditbewilligung erfüllen. So darf kein negativer Schufaeintrag vorliegen und das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein.
Auch wenn Bürgschaften grundsätzlich nur bedingt zu empfehlen sind, kann sich diese Variante bei Auszubildenden bezahlt machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der in Ausbildung befindliche Kreditnehmer zu Hause bei seinen Eltern wohnt und keine oder nur sehr geringe Lebenshaltungskosten hat. Dies wird von Banken bei der Kreditentscheidung regelmäßig unberücksichtigt gelassen.

Alternativen zum Ratenkredit – So werden Azubi-Wünsche wahr

Kredit für AuszubildendeWer sich während der Ausbildungszeit einen Wunsch erfüllen will, muss dazu nicht zwangsläufig auf einen Ratenkredit zurückgreifen. Auch andere Finanzierungsmöglichkeiten stehen offen. Insbesondere Ratenzahlungen bei Händlern und Dispositionskredite sind – wenn auch in bescheidenem Umfang – auch für Auszubildende erhältlich.

Banken richten auch Schülern und Studenten einen Dispokredit auf dem Girokonto ein, wenn zumindest ein halbwegs regelmäßiger und nennenswerter Geldeingang zu verzeichnen ist. Der Verfügungsrahmen beträgt je nach Bank das Zwei- bis Dreifache des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs. Wer 700 Euro netto im Monat verdient, kann also durchaus 2.000 Euro Kreditrahmen erhalten.

Der Dispositionskredit sollte zur Finanzierung von Konsumwünschen allerdings nur dann genutzt werden, wenn am Ende des Monats regelmäßig Geld übrig ist, mit dem der Kredit in einer angemessenen Zeit wieder zurückgeführt werden kann. Zwar sehen Dispokredite keinen festen Rückzahlungstermine vor – die Sollzinsen aber sind sehr hoch und können auf ein Jahr gerechnet schnell ein halbes Azubi-Monatsgehalt verschlingen.
Auch Ratenzahlungen bei vielen Händlern können eine Alternative zum Kredit für Auszubildende sein. Nicht überall sind Teilzahlungen möglich. Speziell Anbieter von Computern und Unterhaltungselektronik, deren Zielgruppe sehr jung ist, ermöglichen häufig jedoch die Zahlung der Rechnung in mehreren Teilbeträgen. Dabei fallen Zinsaufschläge auf, wie es bei einer Finanzierung über einen Ratenkredit auch der Fall wäre.
Sowohl Ratenzahlungen als auch Dispositionskredite werden allerdings nur dann eingeräumt, wenn der Kreditnehmer mindestens 18 Jahre alt ist. Minderjährige erhalten in Deutschland generell keinen Kredit.