Die Zinsanpassungsklausel regelt bei Krediten mit variabler Verzinsung die Anpassung des Darlehenszinssatzes an einen bestimmten Referenzzinssatz. Festgelegt wird, an welchem Zinssatz sich die Verzinsung orientiert, wie sie daraus abgeleitet wird und zu welchen Stichpunkten die Anpassung erfolgt.
Der Zinssatz versteht sich als der 12-Monats-EURIBOR multipliziert mit dem Faktor 3. Der Abgleich von Referenzzins und Darlehenszins erfolgt am letzten Bankarbeitstag eines jeden Kalenderquartals. Änderungen werden mit einer Verzögerung von 30 Kalendertagen wirksam. Je detaillierter die Zinsanpassungsklausel ist, desto mehr Transparenz bietet sie Verbrauchern.
Schwammige Klauseln bieten Banken viel Gestaltungsspielraum, der oft dazu führt, dass Zinssenkungen sehr viel langsamer an Bankkunden weitergereicht werden als Zinserhöhungen.