Hypothekenkredite ohne Zinsfestschreibung können jederzeit mit einer Frist von drei bis sechs Monaten gekündigt werden. Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Krediten mit Zinsbindung ist die darlehensgebende nur dann verpflichtet die Kündigung anzunehmen, wenn der Kreditnehmer seine Immobilie veräußert.
Sofern vorzeitige Rückzahlungen bzw. Sonderzahlungen nicht als kostenfrei im Kreditvertrag deklariert sind, fallen bei einer Kündigung von Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung immer Kosten durch die Vorfälligkeitsentschädigung an. Nach Ablauf von 10 Jahren können auch Darlehen mit Zinsbindung kostenfrei gekündigt werden.