Die Selbstauskunft ist Bestandteil der Bonitätsprüfung, die Banken im Vorfeld der Vergabe eines Kredits durchführen. Der Antragsteller muss dabei Angaben zu seinem Einkommen, seinen finanziellen Verpflichtungen und regelmäßigen Ausgaben sowie zu evtl. bestehenden Vermögenswerten machen.
Erfahrungsgemäß werden bei der Selbstauskunft viele Fehler gemacht. So werden etwa Einkünfte wie Kindergeld oder ALG II fälschlicherweise zum Einkommen gezählt. Von Bedeutung ist bei der Selbstauskunft jedoch nur das pfändbare Einkommen. Antragsteller sollten die Selbstauskunft korrekt und unmissverständlich ausfüllen. Falsche Angaben zu Einkommen und Vermögen sind für die darlehensgebende Bank ein Grund zur fristlosen Kündigung des Darlehens. Darüber hinaus können Falschangaben dazu führen, dass Verbindlichkeiten auf dem Weg eines privaten Insolvenzverfahrens nicht bereinigt werden können.