Die Schufaklausel ist Bestandteil praktisch aller Verträge rund um Bankprodukte: Sie muss bei der Eröffnung eines Girokontos ebenso unterschrieben werden wie bei jedem Kreditantrag. Verbraucher ermächtigen mit ihrer Zustimmung zur Schufaklausel ihren Vertragspartner, Daten des Vertrags an die Schufa weiterzuleiten und die zur eigenen Person bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen.
Die Schufaklausel ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Bonitätsprüfung. Verbraucher ermächtigen ihren Vertragspartner zudem, im Falle von Zahlungsstörungen Meldung an die Schufa zu erstatten. Verbraucher können der Übermittlung ihrer Daten an die Schufa widersprechen, indem sie die Klausel im Vertrag durchstreichen. Dann kommt der Vertrag in der Praxis allerdings regelmäßig nicht zustande.