Der Kreditgeber ist die darlehensgebende Partei eines Kreditvertrags. In der Regel handelt es sich beim Kreditgeber um eine Bank. Der Kreditgeber ist vertraglich zur Auszahlung des vereinbarten Kreditbetrags verpflichtet und hat Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen des Kreditnehmers.