Kredit für Selbständige
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Kredit für Selbständige

Kredit für SelbständigeAuch selbständig Tätige also Unternehmer und Freiberufler benötigen Kredite zu privaten Zwecken. Banken zeigen sich bei der Vergabe von Krediten an Selbständige allerdings sehr viel zurückhaltender als bei Angestellten. Vielen Kreditinstituten ist das Risiko pauschal zu hoch und Darlehen werden ausschließlich an abhängig Beschäftigte vergeben.
Im Zusammenhang mit Krediten für Selbständige kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Es handelt sich bei diesen Darlehen um Finanzierungen ausschließlich zu privaten Zwecken. Gewerbefinanzierungen sind ein eigenständiger Produktbereich, den längst nicht alle Banken anbieten. Zudem ist bei Krediten für gewerbliche Zwecke trotz des Internets noch immer allzu häufig ein Gang zur Filiale erforderlich.

Vergleich ist Pflicht: Kredite für Selbständige oft teurer

Kredit für SelbständigeGrundsätzlich unterscheiden sich Kredite für Selbständige nicht von anderen Verbraucherdarlehen. Sie werden nach erfolgreicher Prüfung auf das gewünschte Konto ausbezahlt und dann in gleich hohen monatlichen Raten zurückbezahlt. Die Zinssätze liegen allerdings oft über anderen Krediten. Banken rechtfertigen dies gerne mit dem höheren Ausfallrisiko, das sie bei Darlehen für gewerblich Tätige unterstellen. Dies lässt sich zwar praktisch nicht belegen – an dem Preisaufschlag ändert dies allerdings nichts.
Selbständige sollten bei der Suche nach einem Kredit ganz besonders genau vergleichen und keinesfalls das erstbeste Angebot annehmen. Viele Angebote – insbesondere die von Direktbanken -sind sehr viel schlanker als gewöhnliche Kreditprodukte. So stehen selbständigen Kunden oft geringere Kreditbeträge zur Verfügung und auch die Laufzeit ist nicht selten auf drei Jahre begrenzt.
Wer die Angebot der Banken sondiert, stellt schnell ganz von allein fest, dass Selbständige nicht überall willkommen ist. Ob sich ein Antrag überhaupt lohnt, kann durch einen Blick in die Angebotsbedingungen in Erfahrung gebracht werden. Selbständig ist nicht gleich selbständig: Banken unterscheiden gerne zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Richtet sich ein Angebot ausschließlich an Freiberufler, sind damit meist vor allem Anwälte, Ärzte oder Architekten gemeint.
Wie bei allen Krediten prüfen Banken auch bei Selbständigen die Bonität, bevor ein Antrag bewilligt wird. Da Selbständige keine Lohnabrechnung erhalten, müssen andere Dokumente eingereicht werden. Dazu zählen etwa Einkommensteuerbescheide (meist müssen die letzten beiden vorgelegt werden), ein Nachweis über das Gründungsdatum der Firma (liegt dies weniger als drei Jahre zurück, besteht praktisch keine Chance auf ein Darlehen ), eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie die letzten Kontoauszüge des Privatkontos.

Flexibilität besonders wichtig

Kredit für SelbständigeIst der Kredit nach all den Hürden einmal bewilligt, kann er zu jeglichen privaten Zwecken verwendet werden. Selbständige sollten bei der Suche nach einem Kredit berücksichtigen, dass ihr Einkommen anders als das von Angestellten stärkeren Schwankungen unterliegt. Diese Schwankungen können sowohl einen Anstieg des Einkommens als auch sinkende Einkünfte bedeuten. Kredite für Selbständige sollten deshalb flexible Gestaltungsmöglichkeiten währen der Laufzeit bieten.
Idealerweise besteht die Möglichkeit, kostenfreie Sondertilgungen zu leisten, ohne dass die Bank dafür hohe Kosten in Rechnung stellt. Dann können gute betriebliche Jahre dazu genutzt werden, die Kreditschuld zu reduzieren.
Auch Selbständige können sich und ihren Kredit durch eine Restschuldversicherung absichern. Diese zahlt – entgegen der Erwartung vieler Kreditnehmer – auch dann, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Arbeitslosigkeit ist bei Selbstständigen jedoch anders definiert. Die meisten Restschuldversicherungen erkennen die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen dann als gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit an, wenn der hochgerechnete jährliche Vorsteuergewinn geringer für die Dauer von sechs Monaten geringer ausfällt als ein Fünftel der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.