Avalkredit
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Avalkredit

Was in der arabischen Kultur seit jeher eine gängige und erfolgreiche Art der Abwicklung von Geschäften, besonders unter den Händlern, ist, hat auch in Deutschland Einzug in das Bankwesen gehalten.
Übernimmt hierzulande eine Bank eine Bürgschaft (arabisch: hiwala = Mandat, Wechsel) für einen Ihrer Kunden gegenüber einem Dritten, spricht man von einem Aval.

Ein Avalkredit ist eine Eventualverpflichtung

Bei der Abwicklung von Geschäften mit großem finanziellen Umfang, ist es zur Absicherung des Gläubigers üblich, dass eine Bank als Garant eintritt, falls es ihrem Bankkunden nicht möglich sein sollte, den eingegangenen Verpflichtungen Folge zu leisten. Solche Gewährleistungen durch Banken werden zum Beispiel sehr oft im Bauwesen oder im Rahmen von Existentgründungen vereinbart. Aber auch im privaten Bereich ist es möglich, dass ein Kunde seine Bank um eine Bürgschaft bittet.
Verschiedene Avalarten, wie Anzahlungsaval, Bietungsaval, Gewährleistungsaval, Mietaval, Prozessaval oder ein Zollaval weisen auf unterschiedliche Anwendungsgebiete hin.
Bei einem Avalkredit kommt es im Gegensatz zu anderen Kreditformen nicht zur Barauszahlung an den Bankkunden direkt. Die Bank übernimmt lediglich den Ausfall, der beim Gläubiger durch die Zahlungsunfähigkeit des Bankkunden entstehen würde. Aus diesem Grund spricht man lediglich von einer Eventualverpflichtung der Bank.

Laut Gesetz handelt es sich bei einem Avalkredit um ein Bankgeschäft. Daher ist es nur Kreditinstituten erlaubt, Avalkredite zu vergeben. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen dies auch Versicherungen. Auch bei dieser besonderen Kreditform ist die Bank der Kreditgeber und der Kunde der Kreditnehmer. Es wird ein schriftlicher Vertrag ausgehandelt, der eine Eventualhaftung der Bank für eingegangene Verpflichtungen Ihres Kunden regelt. Für einen Avalkredit fallen für den Bankkunden Avalgebühren an, die nach der Höhe und des Risikos des Avals berechnet wird. In der Regel beträgt die Avalprovision 1% der Avalhöhe und wird einmalig erhoben und ist somit deutlich geringer als Kreditzinsen. Die Bank kann aber auch von ihrem Recht Gebrauch machen, die vereinbarten Bedingungen jährlich zu überprüfen und eine weitere Gebühr zu erheben. Mit Rückgabe der Originalurkunde an die Bank bekundet der Gläubiger, keine weiteren Rechte aus dem Aval geltend zu machen, woraufhin die Bank den Aval ausbucht.

Bevor eine Bank eine Bürgschaft für einen ihrer Kunden übernimmt, prüft sie genau dessen wirtschaftliche Bilanzen, Kalkulationen und Sicherheiten sowie bereits vorhandene Verpflichtungen zum Beispiel aus laufenden Krediten.

Eine besondere Form eines Avals stellt eine Kautionsversicherung dar. Diese wird von Versicherungsgesellschaften angeboten und ist aufgrund der gleichen Zusicherungen dem Gläubiger gegenüber eine zusätzliche Form der Bürgschaft und wird vom Bankwesen als Konkurrenz betrachtet.