Ein gewöhnlicher Kredit ist den meisten Menschen bekannt. Doch nicht immer ist es jedem Kreditinteressierten möglich, einen Kredit abzuschließen. Beispielsweise dann, wenn nicht sicherzustellen ist, dass der Kreditnehmer voll und ganz in der Lage sein wird, die Tilgung des Kredits auch wirklich alleine ableisten zu können. Hier könnte ein Bürge in Kraft treten. Aber was ist, wenn sich kein solcher findet? In diesem Fall kann der Kreditnehmer Gebrauch von einem Aval oder auch einem Avalkredit machen. Ein Aval ist eigentlich nichts anderes als ein Bürge. Jedoch handelt es sich bei einem Aval nicht um einen privaten Bürgen - wie bei den Eltern, Familienangehörigen oder bei den Freunden. Bei einem Aval handelt es sich um eine Bank oder eine spezielle Institution, die für die Bürgschaft einspringt.
Je nachdem, für welche Art von Avalkredit man sich entscheidet, können Fälle wie Arbeitslosigkeit, Tod oder auch andere Dinge abgesichert werden. Dinge, die dazu führen könnten, dass man nicht mehr in der Lage ist, den Kredit abzubezahlen. Ein Avalvertrag kann mit unabhängigen Dritten, die allerdings meistens mit dem Kreditgeber zusammenarbeiten, abgeschlossen werden. Zum Beispiel mit der Bank selbst, mit einer kooperierenden Bank oder auch mit einer Versicherungsgesellschaft die sich ganz oder zu Teilen auf Bürgschaften spezialisiert hat. Der Vorteil eines Avals ist die erhöhte Sicherheit gegenüber dem Dritten. In den meisten Fällen ist das natürlich das kreditgebende Institut. Jedoch erhöht ein Aval auch die Sicherheit und Unantastbarkeit des Kreditnehmers. Ein Aval springt zahlungstechnisch immer dann ein, wenn der Kreditnehmer aus vertraglich abgesicherten Gründen nicht in der Lage ist, die Tilgung zu leisten. Das bedeutet, dass dem Kreditnehmer im besten Fall und beim abgesicherten Avalkredit keinerlei Zahlungsverzüge entstehen. Jedoch kostet diese Sicherheit verständlicherweise Geld: die Avalgebühr.
Diese Avalgebühr beläuft sich in der Regel auf rund 1 bis 2,5 Prozent des vereinbarten Avalbetrages. Sprich: Bei einem Avalvertrag muss nicht zwangsläufig die gesamte Kreditsumme abgedeckt werden. Diese Avalgebühr wird allerdings auch dann fällig, wenn der Aval nicht einspringen muss. Und in den meisten Fällen kann der Aval das vorgestreckte Geld wieder zurückverlangen. Natürlich springen die meisten Avalinstitute nur dann ein, wenn ein verhältnismäßig geringes Risiko besteht. Ist man bereits arbeitslos oder stark verschuldet, wird es schwer sein, einen Avalvertrag abzuschließen. Außerdem verlangen die meisten Avalpartner, dass der Avalvertrag mit dem Beginn des Kreditvertrages abgeschlossen wird. Ein späterer Abschluss eines Avalvertrages wird nur sehr ungern gesehen. Und im bereits eingetretenen Falle eines Zahlungsverzuges kann ein Avalvertrag nicht mehr abgeschlossen werden.