Kredit für Arbeitslose
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Kredit für Arbeitslose

Kredit für ArbeitsloseArbeitslosigkeit ist fast immer mit einem deutlichen Rückgang des Einkommens verbunden. Wenn das Geld knapp ist, liegt ein Kredit nahe. Um es kurz zu machen: Kredite für Arbeitslose im klassischen Sinne gibt es nicht.
Banken setzen für die Auszahlung von Ratenkrediten ein ausreichend hohes und unbefristetes Einkommen voraus. Das können Arbeitslose nicht bieten, weil selbst ein hohes Arbeitslosengeld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nur für 12 Monate gezahlt wird – dann folgt das ALG II, das sich nicht am früheren Einkommen orientiert.
Wer arbeitslos ist und Geld benötigt, muss sich auf anderem Wege helfen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, auch ohne Job an Geld zu kommen. Erforderlich sind dazu jedoch entweder liquidierbare Vermögensgegenstände oder aber ein Bürge mit ausreichender Kreditwürdigkeit.

Ohne Bürgen geht es nicht

Kredit für ArbeitsloseAuch wenn manche Angebote anderes versprechen: Es lohnt sich für Erwerbslose nicht, einen gewöhnlichen Ratenkredit zu beantragen. Die Auszahlung ist allerdings möglich, wenn zusätzlich zum Kreditnehmer eine zweite Person den Kreditantrag unterschreibt und diese Person über ein zur Tilgung ausreichendes Einkommen verfügt. Der dritten Person sollte allerdings von vornherein klar sein, dass sie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des erwerbslosen Kreditnehmers für dessen Verbindlichkeiten in vollem Umfang haftet.
Alternativen zum Ratenkredit sind rar. Wer seine Arbeitsstelle verliert und nicht mehr über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, muss damit rechnen, dass die Bank sehr schnell den Dispositionskredit des Girokontos kürzen oder ganz streichen wird. Der Dispo wird mit den Habenumsätzen des Kontos getilgt- fallen diese weg, entfällt auch die Grundlage für die Einräumung des Kreditrahmens.
Wer seinen Job verliert und seinen Dispositionskredit regelmäßig in Anspruch nimmt, sollte das Gespräch mit der Bank suchen und eine Rückzahlungsvereinbarung in die Wege leiten. Auf keinen Fall darf das sich Konto bei Arbeitslosigkeit nach der Streichung des Dispokredites noch im Soll befinden – dann nämlich droht schnell die Kündigung des Kontos.

Schnelle Alternative: Beleihen und Verpfänden

Kredit für ArbeitloseEine Alternative zum klassischen Kredit für Arbeitslose kann die Beleihung oder Verpfändung von Vermögenswerten sein. Dies ist bei Banken ebenso möglich wie bei Pfandhäusern. Welche Adresse im Einzelfall die richtige ist, hängt vom zu beleihenden Gegenstand ab.
Eine Kapitallebensversicherung kann bei der Bank als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt werden. Schmuck und andere gegenständliche Vermögenswerte lassen sich im Pfandhaus zu Geld machen.
Lebens- und Rentenversicherungen können bis zu 80 Prozent ihres Rückkaufswertes beliehen werden. Der Rückkauswert ist umso höher, je mehr und je länger in den Vertrag einbezahlt worden ist. Kredite, die mit Policen besichert sind, können zu recht günstigen Zinsen aufgenommen werden. Zudem ist – bei richtiger Konzeption – eine laufende Ratenzahlung nicht bzw. nicht sofort erforderlich. Erwerbslose können so ihren Spielraum während der Arbeitslosigkeit erweitern. Ist dann wieder ein Job gefunden, wird der Kredit zurückbezahlt und die Versicherung steht wieder zur Verfügung.
Wer keine Versicherung besitzt bzw. sie nicht in Zahlung geben möchte, kann auch Gegenstände wie Schmuck oder (hochwertige) Elektronik beleihen. Dies ist bei Pfandhäusern möglich. Der Gegenstand wird dort als Sicherheit hinterlegt. Der Zinssatz beträgt 1,0 Prozent im Monat und für den Kredit sind weder eine Schufaauskunft noch ein Einkommensnachweis erforderlich.
Zahlt der Kreditnehmer das Darlehen nebst Zinsen pünktlich zurück, wird ihm der als Pfand hinterlegte Gegenstand sofort wieder ausgehändigt. Andernfalls droht jedoch die Versteigerung durch den Pfandleiher. Zu den Zinsen kommen regelmäßig noch Gebühren für die Aufbewahrung des Faustpfands.