Abnahmeverpflichtung
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Abnahmeverpflichtung

Wenn Kredite genehmigt werden, dann gehen sowohl der Kreditnehmer, als auch der Kreditgeber eine feste und für beide Seiten bindende Verpflichtungen ein. Abgesehen von den üblichen Widerrufsrechten besteht also nach Vertragsunterschrift und Kreditgenehmigung sowohl eine Auszahlungspflicht, als auch eine Abnahmeverpflichtung seitens des Kreditnehmers. Lesen Sie mehr darüber, wie ein Kredit funktioniert und warum es diese Verpflichtung überhaupt gibt.

Die Bankbilanz als Quelle des Kredits

Jede Bank kann Ihnen nur dann einen Kredit geben, wenn sie über die entsprechenden Einlagen von Kunden, anderen Banken oder Zentralbankgeld verfügt. Dabei versucht die Bank eine möglichst ausgewogene Struktur ihrer eigenen Geldanlagen und der von ihr vergebenen Gelder zu finden. Dabei spielen zwei wesentliche Prinzipien eine Rolle: Zuerst einmal möchte die Bank einen möglichst hohen Zinsüberschuss erwirtschaften. Wenn es zwei Möglichkeiten gibt die gleiche Summe in Festverzinsliche anzulegen oder als Kredite auszuleihen wird die Bank die ertragsbringendere Variante wählen. Natürlich in gewissen Mengenbegrenzungen, da jede Bankbilanz auf beiden Seiten (also sowohl bei der Geldanlage als auch beim Hereinnehmen von Kundengeldern) diversifiziert wird. Darüberhinaus muss die Bank auch jederzeit zahlungsfähig sein. Neben einer Mindestreserve bei der Zentralbank wird dies auch dadurch sichergestellt, dass eine möglichst gleiche Frist auf Seite der Finanzierung und der Kreditvergabe eingehalten wird. Vergibt die Bank meistens Immobilienkredite, so wird sie sich eher langfristig finanzieren! Von einer Abnahmeverpflichtung ist allerdings die Rückzahlungsverpflichtung zu unterscheiden, die in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterworfen worden ist.

Abnahmeverpflichtung bedeutet nicht eine absolut feste Vertragsbindung

Klar ist dass der Kreditnehmer einen abgeschlossenen, unterschriebenen und rechtswirksam gültig gewordenen Kredit auch abnehmen muss. Dennoch bedeutet diese Verpflichtung keine 100%-ige Bindung an di eursprünglich vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten. Ausgehend von den neuen, pfiffigen Kreditanbietern hat sich nunmehr in der Branche eine viel kundenfreundlichere Vertragsauffassung durchgesetzt: Bei praktisch allen Krediten sind nunmehr Sonderzahlungen möglich, so dass der Kreditnehmer die Darlehenssschuld früher reduzieren kann. Kredite können manchmal sogar bei beiderseitiger Zustimmung in der Art und Weise verlängert werden, dass Monatsraten reduziert oder kurzfristig ausgesetzt werden. Deshalb sollte jeder Kreditnehmer zwar wissen, dass die Unterschrift und Annahme einen festen Vertragsabschluss bedeutet eine nachträgliche Anpassung an geänderte Wünsche des Kunden beinahe jederzeit möglich ist. Wenn Sie also den Wunsch nach der Geldaufnahme mit Flexibilität verhinden wollen dann sollten Sie nach flexiblen Lösungen Ausschau halten.