Restschuldversicherung
Onlinekredit.org

Notwendigkeit der Restschuldversicherung prüfen

RestschuldversicherungFast jeder Verbraucherkredit kann heute mit einer Restschuldversicherung kombiniert werden. Die Policen zahlen, wenn der Kreditnehmer verstirbt, krank oder arbeitsunfähig wird bzw. ohne eigenes Verschulden in die Arbeitslosigkeit gerät. Gerade in unsicheren Zeiten machen solche Versicherungen Sinn. Sie sollten jedoch nicht automatisch abgeschlossen werden.

Restschuldversicherungen haben sich in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Markt für Verbraucherdarlehen etabliert. Mehr als jeder vierte Ratenkredit wird heute in Kombination mit einer Versicherung vergeben. Der Vorteil für Kreditnehmer besteht in der Sicherheit, auch im Fall unvorhergesehener Ereignisse nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Einer der größten Vorteile von Ratenschutzversicherungen liegt in den zeitnah einsetzenden Zahlungen. Während es bis zur Auszahlung der vorgesehenen Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Jahre dauern kann, übernimmt die Restschuldversicherung schon nach wenigen Monaten die Zahlung der Raten. Im Fall von Krankheit schließt sich die durch den Versicherungsschutz gedeckte Übernahme der Raten zumeist an die 6 Wochen lange dauernde Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an.

Verstirbt der Kreditnehmer, müssen sich die Angehörigen wenig Sorgen um die Rückzahlung machen, weil der Nachweis des eingetretenen Versicherungsfalls entsprechend einfach ist. Schwächen zeigen die Versicherungen noch beim Schutz gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit. Kreditnehmer müssen nach dem Jobverlust oft eine dreimonatige Karenzzeit überstehen und bis dahin die Raten weiterzahlen. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn zwischenzeitlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, auf die dann sehr bald erneut die Arbeitslosigkeit folgt.

Selbständige werden seltener arbeitslos

RestschuldversicherungSelbständige sollten in diesem Punkt ganz genau hinsehen: Der Status als Arbeitsloser definiert sich bei ihnen nicht allein über eine entsprechende Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Vielmehr müssen bereits in den Monaten zuvor verschiedene Kriterien erfüllt worden sein, damit die Restschuldversicherung zahlt. So kann beispielsweise gefordert werden, dass in den 6 Monaten vor dem angezeigten Ende der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eine genau definierte Einkommenshöhe nicht überschritten worden sein darf.

Der größte Nachteil der Restschuldversicherung sind die mit ihr verbundenen hohen Kosten. Der Effektivzins kann unter Berücksichtigung der Prämien durchaus um 6 Prozentpunkte höher ausfallen. Banken sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten der Versicherung in den Zinssatz mit einzurechnen.
Kreditnehmer sollten sich deshalb selbst ausrechnen bzw. ausrechen lassen, wie viel der Versicherungsschutz kostet. Die Kosten können dann gegen den Nutzen abgewogen werden. Der Nutzen von Restschuldversicherungen besteht zu einem ganz erheblichen Teil aus der zusätzlichen (auch subjektiv wahrgenommenen) Sicherheit und kann deshalb nur individuell bemessen werden.

Diese Abwägung sollte in jedem Fall sorgfältig vorgenommen werden. Ein unreflektierter Abschluss ist nicht empfehlenswert. Banken dürfen die Kreditvergabe nicht vom Abschluss einer Versicherung abhängig machen. Wer einen Online-Kreditantrag ausfüllt, sollte darauf achten, dass die Zustimmung zur Abschluss der Versicherung nicht automatisch aktiviert ist bzw. das entsprechende Eingabefeld deaktivieren.